Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2019.1 |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 27.02.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2019, 10:43 |
A3: Konversionstherapien verbieten
Antragstext
"Therapien" zur angeblichen "Umpolung" der sexuellen oder geschlechtlichen
Identitätvon LGBTQIA+ sind nicht nur gefährlich, sondern auch
Menschenrechtsverachtend.
Die GJ SH fordert, dass alle Konversionstherapien verboten und unter
strafrechtliche Verfolgung gestellt werden. Sollte bei Minderjährigen eine
solche Maßnahme durchgeführt, vorbereitet, geplant oder wissentlich geduldet
werden, fordern wir, dass die sorgeberechtigten Personen, strafrechtlich
verfolgt werden.
Des Weiteren sollen Ärzt*innen die Konversionstherapien anbieten oder diese
vermitteln die Approbation entzogen werden, auch Pfarrer*innen und Pastor*innen
soll die Berufserlaubnis entzogen werden.
Für Therapien bei den Diagnosen F66.0-F66.1 sollen Maßnahmen erarbeitet werden,
die eine Eindeutige Differenzierung von Therapien bei denen Therapeut*innen die
Patient*innen unterstützen sich selbst über ihre Gefühle klar zu werden von
Konversionstherapien.
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